Einkaufs- und Verkaufsbedingungen

BEDINGUNGEN BEZÜGLICH DES KAUFS UND VERKAUFS PHARMAZEUTISCHER PRODUKTE.

 

  1. ALLGEMEINES

 

1.1. Definitionen. Generell wird die Bedeutung der Begriffe, welche komplett in Großbuchstaben geschrieben werden, im Artikel 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den vorliegenden Bedingungen erläutert.

 

1.2. Bezug zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vorliegenden Bedingungen bezüglich des Kaufs und Verkaufs pharmazeutischer Produkte gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen Dokumenten, die in der vertraglichen DOKUMENTATION enthalten sind. Im Falle einer Abweichung zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den vorliegenden Bedingungen gelten die vorliegenden Bedingungen.

 

  1. ZWECK

 

2.1. Remedok bietet den BENUTZERN die Möglichkeit, pharmazeutische PRODUKTE zu verkaufen und/oder zu kaufen.

 

2.2. Der Zweck der vorliegenden Bedingungen ist es, die Beziehungen zwischen KÄUFER, VERKÄUFER und Remedok im Moment des Verkaufsangebots oder des Kaufs der pharmazeutischen PRODUKTE über diese PLATTFORM zu regulieren.

 

  1. VERTRAGLICHE BEZIEHUNGEN

 

3.1. Remedok genehmigt die direkte Unterzeichnung des VERKAUFSVERTRAGS (gemäß der Definition im Artikel 4.1) zwischen KÄUFER und VERKÄUFER: Remedok handelt lediglich als Vermittler (Vertreter des VERKÄUFERS).

 

3.2. Daher schließt der KÄUFER im Falle eines Kaufs von pharmazeutischen PRODUKTEN direkt einen Vertrag mit dem VERKÄUFER ab, sodass Remedok außerhalb der vertraglichen Beziehung verbleibt.

 

3.3. Die Kommission für Remedok für den Verkauf von pharmazeutischen PRODUKTEN ist Bestandteil einer weiteren Vereinbarung zwischen dem VERKÄUFER und Remedok (Artikel 11.2, 11.3, 11.4).

 

  1. VERKAUFSVERTRAG – ALLGEMEINES

 

4.1. VERKAUFSVERTRAG bezieht sich auf den unterzeichneten Vertrag zwischen dem KÄUFER und dem VERKÄUFER, mittels dessen der VERKÄUFER dem KÄUFER ein oder mehrere pharmazeutische PRODUKTE im Austausch gegen Geld verkauft.

 

4.2. Der KÄUFER und der VERKÄUFER haben die Pflicht, die vertragliche DOKUMENTATION einzuhalten, insbesondere die Verfügungen unserer Schweigepflichtserklärung.

 

4.3. Im Falle eines Kaufs pharmazeutischer PRODUKTE auf der PLATTFORM akzeptiert der KÄUFER, dass er sich an die vertraglichen Bedingungen des VERKÄUFERS hält, insbesondere an alle etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzüglich der vertraglichen DOKUMENTATION.

 

  1. VERKAUFSVERTRAG – UNTERZEICHNUNG

 

5.1. Die vom VERKÄUFER auf der PLATTFORM aufgelisteten pharmazeutischen PRODUKTE stellen eine Einladung dar, um Angebote abzugeben. Sobald er seine Bestellung auf der PLATTFORM bestätigt, sendet der KÄUFER auf diese Weise ein Kaufangebot an den VERKÄUFER (das „ANGEBOT“). Der VERKAUFSVERTRAG gilt als unterzeichnet, wenn der VERKÄUFER das ANGEBOT des KÄUFERS akzeptiert, also in dem Moment, wenn der VERKÄUFER dem KÄUFER die Verfügbarkeit des oder der pharmazeutischen PRODUKTE mittels des entsprechenden Knopfs auf der PLATTFORM bestätigt.

 

5.2. Die von Remedok registrierten Daten gelten als Beleg für die Einladung zur Angebotsabgabe, für das ANGEBOT oder für die Verkaufsbestätigung eines oder mehrerer pharmazeutischer PRODUKTE.

 

  1. VERKAUFSVERTRAG – EINGEFORDERTE INFORMATION

 

6.1. Der KÄUFER muss verpflichtend auf der PLATTFORM eingeschrieben sein, um pharmazeutische PRODUKTE auf der PLATTFORM zu kaufen.

 

6.2. Um pharmazeutische PRODUKTE zum Verkauf anzubieten, muss der BENUTZER auf der PLATTFORM eingeschrieben sein. Wenn der BENUTZER noch kein Benutzerkonto bei Remedok besitzt, ist er dazu eingeladen, sich zu registrieren, die vertragliche DOKUMENTATION zu akzeptieren und seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzugeben (so wie im Artikel 7 vorgesehen) bevor er pharmazeutische PRODUKTE vertreiben kann.

 

6.3. Die persönlichen Daten des KÄUFERS, die zum Kauf pharmazeutischer PRODUKTE benötigt werden, werden von Remedok dem VERKÄUFER gemäß den Daten, die der KÄUFER bei seiner Registrierung Remedok zur Verfügung gestellt hat, oder gemäß den Daten, die bei der Aktualisierung seines Profils überarbeitet wurden, auf die Art und Weise, wie es unsere Schweigepflichtserklärung vorgibt, zur Verfügung gestellt.

 

  1. VERKAUFSANGEBOT VON PHARMAZEUTISCHEN PRODUKTEN – PFLICHTEN DES VERKÄUFERS

 

7.1. Es ist die alleinige Verantwortung des VERKÄUFERS, die Verkaufsbedingungen in klarer, korrekter und ausführlicher Weise anzugeben. Remedok kann im Falle von Versäumnissen des VERKÄUFERS nicht verantwortlich gemacht werden.

 

7.2. Der VERKÄUFER gibt die essenziellen Informationen (Name, Packstatus, Verfallsdatum, etc.) bezüglich der pharmazeutischen PRODUKTE, die er vertreibt, an Bei einigen pharmazeutischen PRODUKTEN (insbesondere die im PHARMINDEX aufgelisteten Medikamente) ist ein vorheriges Ausfüllen möglich. Es ist die alleinige Verantwortung des VERKÄUFERS. Sicherzustellen, dass das pharmazeutische PRODUKT, das vertrieben werden soll, den automatischen Angeboten der PLATTFORM entspricht. Der VERKÄUFER kann, falls das nicht der Fall sein sollte, die Information bezüglich des pharmazeutischen PRODUKTS, das er vertreiben will, manuell vervollständigen.

 

7.3. Es ist die alleinige Verantwortung des VERKÄUFERS, pharmazeutische PRODUKTE zu vertreiben, zu deren Verkauf er autorisiert ist und fähig zu sein, die Leistung zu erbringen, zu der der KÄUFER ein vom VERKÄUFER akzeptiertes Angebot vorgelegt hat. Remedok kann für keine Versäumnisse des VERKÄUFERS verantwortlich gemacht werden.

 

  1. KAUF VON PHARMAZEUTISCHEN PRODUKTEN – PFLICHTEN DES KÄUFERS

 

8.1. Es ist die alleinige Verantwortung des KÄUFERS, pharmazeutische PRODUKTE in einem angemessenen Zeitraum vor der gewünschten Nutzung derselbigen zu kaufen. Remedok kann nicht für den Kauf eines pharmazeutischen PRODUKTS an einem Datum, das dem KÄUFER nicht die gewünschte Nutzung ermöglicht, verantwortlich gemacht werden.

 

8.2. Es wird daran erinnert, dass es die alleinige Verantwortung des KÄUFERS ist, die zum Erwerb der pharmazeutischen PRODUKTE benötigten Informationen auf exakte und ausführliche Weise einzureichen.

 

  1. PREIS – ALLGEMEINES

 

9.1. Der VERKÄUFER definiert den Verkaufspreis im Angebot eines pharmazeutischen PRODUKTS auf der PLATTFORM sowie alle eventuellen Ermäßigungen.

 

9.2. Der VERKÄUFER hat die Freiheit, den Verkaufspreis in jedem Moment zu bearbeiten. Abgeschlossene Verkäufe sind nicht bearbeitbar.

 

9.3. Die Preise, die auf der dem pharmazeutischen PRODUKT gewidmeten Seite angezeigt werden (oder in den Listen, denen es angehört), werden in Schweizer Franken angegeben und beinhalten die Mehrwertsteuer und andere Steuern sowie die Kommission von Remedok. Es ist die Verantwortung des VERKÄUFERS, festzustellen, wann Steuern anzuwenden sind.

 

9.4. Der angegebene Verkaufspreis beinhaltet keine nicht jedwede eventuelle kosten im Zusammenhang mit der Bezahlung oder den Versandkosten.

 

  1. PREIS – LIEFERUNG

 

10.1. Die Versandkosten der pharmazeutischen PRODUKTE werden auf der PLATTFORM in der entsprechenden Sektion angegeben.

 

10.2. Prinzipiell werden die Versandbedingungen von Remedoks Partner angewandt.

 

10.3. Wenn die Benutzer allerdings derselben Apothekengruppe angehören (das heißt, wenn sie mit demselben Großhändler assoziiert sind), folgen die Lieferungen den üblichen Versandkanälen und der Versand der pharmazeutischen PRODUKTE wird entsprechend der zwischen den Apotheken und des gemeinsamen Großhändlers vereinbarten Bedingungen durchgeführt.

 

10.4. Wenn der KÄUFER und der VERKÄUFER nicht mit demselben Großhändler assoziiert sind, werden die Versandbedingungen von Remedoks Partnern für die Versandmethode und den Preis angewandt.

 

  1. ZAHLUNG

 

11.1. Zahlung der pharmazeutischen PRODUKTE. Die Zahlung der Produkte leistet der KÄUFER direkt an den VERKÄUFER anhand eines Belegs, der dem KÄUFER im Moment der Lieferung überreicht wird und/oder in der Rechnungssektion der PLATTFORM (gemeinsam mit der Rechnung) einsehbar ist.

 

11.2. Zahlung der Kommission von Remedok. Die Kommission von Remedok muss vom VERKÄUFER anhand des Zahlungsbelegs, den er von Remedok innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach dem Verkaufsabschluss erhält, gemäß der in der Rechnung angegebenen Modalitäten (einsehbar in der Rechnungssektion der PLATTFORM) bezahlt werden.

 

11.3. Die Kommission von Remedok beträgt 5% des Verkaufspreises von jedem verkauften pharmazeutischen PRODUKT. Remedok behält sich das Recht vor, bei einigen Benutzern Vorzugstarife anzuwenden. Zum Beispiel in Form einer Ermäßigung der Kommission oder eines Verzichts auf die gesamte Kommission für einige pharmazeutische PRODUKTE.

 

11.4. Eine Zusammenfassung der von Remedok ausgestellten Rechnungen, fällig oder bezahlt, ist auf der entsprechenden Seite der PLATTFORM einsehbar. Dort werden die Modalitäten festgehalten.

 

  1. BESTELLBESTÄTIGUNG UND FORMAT

 

12.1. Bestellbestätigung. Der VERKÄUFER erhält die Information zum Kauf von vertriebenen pharmazeutischen PRODUKTEN über eine Benachrichtigung auf der PLATTFORM und/oder über den Empfang einer E-Mail. Nachdem der VERKÄUFER die Bestellung bestätigt, erhält der KÄUFER eine E-Mail und/oder eine Benachrichtigung auf der PLATTFORM, die angibt, dass die Bestellung bestätigt wurde.

 

12.2. Format. Eine Zusammenfassung der Käufe und Verkäufe der Benutzer ist auf der entsprechenden Seite auf der PLATTFORM verfügbar.

 

12.3. Kontrolle. Der KÄUFER hat die Pflicht zu kontrollieren, dass die Zusammenfassung der Bestellung den pharmazeutischen PRODUKTEN entspricht, die er kaufen wollte. Der KÄUFER muss Remedok über jeden Fehler innerhalb der Frist von 3 (drei) Tagen in Kenntnis setzen. Nach dieser Frist gilt das pharmazeutische PRODUKT als akzeptiert und es wird erachtet, dass der VERKÄUFER seine Pflicht erfüllt, indem er die aufgelisteten PRODUKTE versendet. Es gilt dieselbe Frist, um Remedok anzugeben, dass keine Zusammenfassung der Bestellung erstellt wurde oder einsehbar ist.

 

  1. STORNIERUNG, ERSTATTUNG UND AUSTAUSCH DER PHARMAZEUTISCHEN PRODUKTE

 

13.1. Der VERKÄUFER ist der alleinige Verantwortliche für den Verkauf der pharmazeutischen PRODUKTE und für die Durchführung des Vertrags mit dem KÄUFER. Daher sind in Bezug auf Stornierung, Erstattung und Austausch der pharmazeutischen Produkte ausschließlich der Verkaufsbedingungen des VERKÄUFERS anzuwenden.

 

13.2. Remedok kann nicht als Schuldner für die zugesagten Leistungen des VERKÄUFERS und des KÄUFERS in Betracht gezogen werden, insbesondere bezüglich der Rechte auf Erstattung und Austausch der pharmazeutischen PRODUKTE.

 

13.3. Die Bedingungen zur Stornierung der Bestellung durch den KÄUFER oder Anträge zur Änderung der gewünschten pharmazeutischen PRODUKTE werden über die Verkaufsbedingungen des VERKÄUFERS reguliert. Sollten diese Angaben nicht vorhanden sein, sind gekaufte pharmazeutische PRODUKTE prinzipiell nicht erstattungsfähig und nicht austauschbar.

 

13.4. VERKÄUFER und KÄUFER sind dafür zuständig, eine Vereinbarung über Themen bezüglich der Stornierung, der Erstattung und des Austauschs pharmazeutischer Produkte zu treffen. Im Falle einer Vereinbarung zwischen dem VERKÄUFER und dem KÄUFER über eine Stornierung einer Bestellung ist der VERKÄUFER verantwortlich, Remedok innerhalb von drei Tagen nach der Vereinbarung zu benachrichtigen. Der VERKÄUFER muss belegen, dass die Bestellung storniert wurde. Sollte Remedok nicht benachrichtigt werden, ist die Kommission fällig.

 

  1. HAFTUNG

 

14.1. Es wird daran erinnert, dass Remedok nicht Teil des VERKAUFSVERTRAGS ist.

 

14.2. Wie in den ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN angegeben kann Remedok für jedweden Fehler oder jedwede Ungenauigkeit bei jeglicher Information nicht verantwortlich gemacht werden. Remedok gibt für die Wahl des Vertragspartners keine Garantie und kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Der VERKÄUFER und der KÄUFER akzeptieren, dass sie die alleinigen Verantwortlichen für die Wahl sind, ob ein Vertrag abgeschlossen wird oder nicht. Remedok ist kein Garant für die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Pflichten des VERKÄUFERS und des KÄUFERS und weder kann noch muss Remedok diese kontrollieren.

 

14.3. Remedok strebt an, jede betrügerische Nutzung der PLATTFORM zu limitieren. Dennoch kann Remedok im Falle einer vorschriftswidrigen Nutzung der PLATTFORM durch einen BENUTZER nicht verantwortlich gemacht werden, außer im Falle eines gravierenden Fehlers von Remedok.

 

14.4. Es wird daran erinnert, dass der VERKÄUFER der alleinige Verantwortliche für die Information ist, die er auf der Seite angibt, insbesondere bezüglich bestimmter pharmazeutischer PRODUKTE. Die informationen, die er auf der PLATTFORM erwähnt, verfügen nicht über eine Garantie oder eine Qualitätszusicherung seitens Remedok.

 

14.5. Durch den Kauf eines pharmazeutischen PRODUKTS akzeptiert der KÄUFER, dass er gesetzmäßig verpflichtet ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VERKÄUFERS einzuhalten. Remedok kann nicht für das Unterlassen einer Leistung verantwortlich gemacht werden. Remedok ist ebenfalls kein Garant für die Einhaltung der Pflichten des KÄUFERS.

 

14.6. Remedok kann nicht für jedwede vertraglichen Verstöße des VERKÄUFERS verantwortlich gemacht werden. Zum Beispiel für den Versand von pharmazeutischen PRODUKTEN, die nicht der Bestellung des KÄUFERS entsprechen, Schäden an der Verpackung, etc.

 

14.7. Der generelle Haftungsausschluss von Remedok betrifft auch Verstöße gegen vorvertragliche Pflichten sowie gegen außervertragliche Pflichten durch KÄUFER und VERKÄUFER.

 

14.8. Jedenfalls kann die Haftung von Remedok in keinem Fall den Betrag des Verkaufs der pharmazeutischen PRODUKTE übertreffen.

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